Allgemeine Teilnahmebedingungen kundenspezifische Qualifizierungen
Geltungsbereich
Die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen kundenspezifische Aus- und Fortbildung“ gelten für die von Emder Ausbildungsgesellschaft durchgeführten kundenspezifischen Kurse.
Vertragsabschluß
Die Basis für den Vertragsabschluss ist ein detailliertes, verbindliches Angebot der Emder Ausbildungsgesellschaft und eine rechtsverbindliche Annahme des Auftraggebers. Beides bedarf der Schriftform.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine an den Kursen teilnehmenden Mitarbeiter darauf hinzuweisen, die am Veranstaltungsort gültigen Sicherheitsbestimmungen/Hausordnung einzuhalten.
- Führt die Emder Ausbildungsgesellschaft die vereinbarten Kurse im Betrieb des Auftraggebers durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Schulungsräume unentgeltlich zur Verfügung.
- Technische Voraussetzungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung im Betrieb des Auftraggebers nötig sind, wird dieser, soweit nicht anders vereinbart, spätestens zu Beginn des Kurses auf eigene Rechnung funktionsfähig bereitstellen. Die Emder Ausbildungsgesellschaft wird dem Auftraggeber Art und Umfang der technischen Voraussetzungen rechtzeitig bekannt geben.
- Werden bei den Kursen Ressourcen des Auftraggebers genutzt, obliegt es dem Auftraggeber, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vorzunehmen.
Rücktritt / Kündigung
- Die Emder Ausbildungsgesellschaft behält sich das Recht auf Rücktritt vom Vertrag vor aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. kurzfristiger Ausfall des Dozenten oder tech-nische Gründe. Vor Ausübung dieses Rücktrittrechts wird die Emder Ausbildungsgesellschaft versuchen, andere geeignete Mitarbeiter mit der Durchführung zu betreuen oder diese auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Möglichkeit dazu besteht und der Auftraggeber einverstanden ist. Solche Veränderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Tritt die Emder Ausbildungsgesellschaft weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Kurses zurück, so werden dem Auftraggeber seine bis dahin nachweislich hierfür angefallenen Kosten erstattet, soweit die Emder Ausbildungsgesellschaft die Gründe für den Rücktritt schuldhaft verursacht hat.
- Der Auftraggeber kann bis zum Beginn des Seminars ohne Angabe von Gründen zurück-treten. Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn des Seminars, so kann die Emder Ausbildungsgesellschaft dem Auftraggeber die bis dahin hierfür entstandenen Kosten für die Vorbereitung der Seminare in Rechnung stellen. Geht der Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn bei der Emder Ausbildungsgesellschaft ein, so werden dem Auftraggeber 50 % des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Geht der Rücktritt später ein, so ist die Vergütung in voller Höhe zu zahlen.
- Kündigung und Rücktritt haben jeweils in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung bzw. des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.
Zahlungsbedingungen
- Für die Kurse und sonstigen Dienstleistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Alle Schulungsrechnungen sind gem § 4 Nr. 21 b des UstG umsatzsteuerfrei.
- Die Rechnungsstellung bei einzelnen Kursen erfolgt unverzüglich nach Leistungserbringung. Die Kursgebühren werden sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Schweißer-zeugnisse werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zugesandt. Bei Projekten über einen längeren Zeitraum (länger als 3 Monate) wird die Leistung monatlich abgerechnet. Basis für die Rechnungsstellung sind die vom Auftraggeber gegengezeichneten Leistungsnachweise, bzw. die Terminliste der durchgeführten Kurse.
- Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungserhalt ein. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 8 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen.
- Bei Kursen mit einer Finanzierung aus ESF-Mitteln verpflichtet sich der Auftraggeber zur Lohnfortzahlung während des Kursbesuchs und hält Nachweise für eine mögliche Überprüfung der finanzierenden Stelle bereit.
Sonstiges
- Die Emder Ausbildungsgesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von der Emder Ausbildungs-gesellschaft zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Emder Ausbildungsgesellschaft, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
- Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Kurses zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich die Emder Ausbildungsgesellschaft vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung der Emder Ausbildungsgesellschaft in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlicher Wiedergabe benutzt werden.
- Die der Emder Ausbildungsgesellschaft übermittelten Daten des Auftraggebers werden in der EDV-Anlage verarbeitet.
- Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Emder Ausbildungsgesellschaft, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen der Emder Ausbildungsgesellschaft gegen den Auftraggeber, soweit er Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftaggeber und die Emder Ausbildungsgesellschaft verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
Allgemeine Teilnahmebedingungen offene Kurse
Geltungsbereich
Die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen offene Kurse“ gelten für alle von der Emder Ausbildungsgesellschaft durchgeführten Standard- bzw. Individualkurse.
Vertragsabschluß
Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online erfolgen. Der Auftraggeber ist an seinen Anmeldeantrag für die Dauer von 4 Wochen ab Antragstellung gebunden. Erklärt die Emder Ausbildungsgesellschaft innerhalb dieser Frist nicht schriftlich, dass sie den Vertrag ablehnt, gilt er als genommen.
Inhalt des vereinbarten Kurses
- Der Inhalt und die Durchführung des Kurses richten sich nach dem jeweiligen Programm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.
- Die Emder Ausbildungsgesellschaft ist berechtigt, einzelne Kursinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Kurses berührt wird und das vereinbarte Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt wird.
- Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme zu einem Kurs ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
- Die Emder Ausbildungsgesellschaft behält sich die Absage von Kursen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. Nichterreichen der kurs-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage durch die Emder Ausbildungsgesellschaft wird diese versuchen, den Auftraggeber auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungs-gehilfen der Emder Ausbildungsgesellschaft.
- Kündigung und Rücktritt haben jeweils in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung bzw. des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.
Zahlungsbedingungen
- Die Kursgebühren werden nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungs-stellung erfolgt spätestens zu Kursbeginn, bei Schweißerkurzzeitschulung nach der Prüfung. Die Emder Ausbildungsgesellschaft ist berechtigt, vom Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgte Zahlung zu verlagen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist die Emder Ausbildungsgesellschaft berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen.
- Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungserhalt ein. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im sinne des BGB ist., beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Sonstiges
- Die Emder Ausbildungsgesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von der Emder Ausbildungsgesellschaft zu vertretenden Schäden, gleich aus welchen Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden Leben, Körper oder Gesundheit.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Emder Ausbildungsgesellschaft, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
- Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Kurses zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung der Emder Ausbildungsgesellschaft in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
- Die der Emder Ausbildungsgesellschaft übermittelten Daten des Auftraggebers werden in der EDV-Anlage verarbeitet.
- Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichts-stand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Emder Ausbildungsgesellschaft, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts-ort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen der Emder Ausbildungsgesellschaft gegen den Auftraggeber, soweit er Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftaggeber und die Emder Ausbildungsgesellschaft ver-pflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatz-bestimmung anzustreben.
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